Imkerverbände fordern Recht auf gentechnikfreien Honig
Unkenntnis darf nicht zum Freibrief für Gentechnik auf dem Acker werden! Am 29. Februar wird entschieden werden, ob gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Anbaugenehmigung auf dem Feld verbleiben dürfen, obwohl ein Bauer bei der Aussaat nicht von der gentechnisch veränderten Herkunft wusste.
Deutsche und europäische Imkervertreter nehmen bereits im Vorfeld des zu erwartenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Stellung. Sie fordern das Gericht auf bei ihrer Entscheidung die Verbraucherinteressen zu wahren und den Behörden nicht die Möglichkeiten der Durchsetzung des deutschen und europäischen Gentechnikrechts zu nehmen.
Die Imkervertreter: „Wir fordern daher, dass die Behörden auch in Zukunft die Möglichkeit haben müssen, die Grundprinzipien des europäischen und deutschen Gentechnikrechts – Wahlfreiheit und Koexistenz – im Interesse der Verbraucher durchzusetzen. Die gesamte gentechnikfreie Produktion basiert auf der Reinheit des Saatguts. Ist die nicht gewährleistet, bekommen die Verbraucher Gentechnik auf den Teller – ob sie wollen oder nicht.“
Positionspapier Imkerverbände .pdf
Weitere Informationen zum Thema auch unter : bienen-gentechnik.de (.pdf)